EU-Gebäuderichtlinie

Sanierung von Bestandsimmobilien

iStock, NicoElNino

Nach langem Hin und Her hat das EU-Parlament nun für eine neue Gebäuderichtlinie gestimmt. Nach der umstrittenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kommen auf die Eigentümer deutscher Bestandsimmobilien nun weitere Sanierungspflichten zu.

Energieeffizienz 

Es hätte auch noch schlimmer kommen können. Die neue Einigung zielt nun nicht mehr auf die Energieeffizienz einzelner Wohngebäude, sondern nur noch auf die des Gesamtbestandes. Der Primärenergiebedarf von Wohnungen für Wärme, Kälte und Beleuchtung soll bis 2030 insgesamt um mindestens 16 Prozent sinken. Bis 2035 sollen es dann sogar 20-22 Prozent sein. 2021 lag der Primärenergiebedarf für Wohnungen in Deutschland bei 911 Terrawattstunden. 

Die neue Gebäuderichtlinie muss nun noch von der EU-Kommission verabschiedet und dann in nationales Recht transformiert werden. Die angestrebten Einsparungen sollen nach EU-Vorstellungen jedenfalls zu 55 Prozent durch die energetische Sanierung von ineffizienten Wohngebäuden erreicht werden. Für die übrigen 45 Prozent können die Mitgliedsländer geeignete Maßnahmen selbst bestimmen.

Bestandsimmobilien 

In Deutschland sind 15 Prozent der Wohnimmobilien aktuell in der niedrigsten Energieeffizienzklasse G. Das sind laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) rund 2,4 Millionen Gebäude. Der Sanierungsbedarf soll allein für diesen Bestand bis 2030 bei rund 140 Mrd. Euro liegen. Nach Expertenschätzungen entsteht so pro Wohnung ein durchschnittlicher Investitionsbedarf von 60.000 Euro.

Ausnahmen

Von der neuen EU-Gebäuderichtlinie ausgenommen werden z. B. Ferienimmobilien, kleine Häuser, sozialschwache Eigentümer, Kirchen sowie landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude.

Weitere Regelungen

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht weiterhin vor, dass bis 2040 EU-weit keine Öl- und Gasheizungen mehr verwendet werden sollen. Im deutschen Gebäudeenergiegesetz liegt der Endpunkt erst Ende 2044. Ab 2027 müssen nach dem EU-Willen zudem auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden Solaranlagen installiert werden.

Fazit

Wenn Sie Immobilien in der niedrigen Effizienzklasse haben oder kaufen möchten, sollten Sie sich auf eine notwendige Sanierung einstellen. Angesichts steigender Preise für Materialien und knapper Handwerker ist es besser, die Modernisierung nicht zu lange hinauszuzögern. Nutzen Sie dafür am besten auch die öffentlichen Fördermittel. 

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