Neue Heizungsanlage

KfW startet Förderprogramm

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Der vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Zensus 2022 hat zum Stichtag 15. Mai 2022 nicht nur ergeben, dass im deutschen Durchschnitt die Wohnfläche bei 94 Quadratmetern und die Nettokaltmiete bei 7,22 Euro liegt, sondern dass auch nach wie vor Gas- und Ölheizungen dominieren. So liegt der Anteil von Gasheizungen bei 56 Prozent, im Nordwesten Deutschlands sogar bei rund 70 Prozent. Ölheizungen werden in 19 Prozent der Immobilien genutzt. Fernwärme liegt bei 15 Prozent. 

Regenerative Energie

Der Anteil von Heizungsanlagen mit regenerativen Energieträgern ist bei Bestandsimmobilien trotz des politischen Drucks noch ausbaufähig. Nur vier Prozent der Wohnungen werden – Stand 15. Mai 2022 - mit Holz oder Holzpellets, drei Prozent mit Solar- oder Geothermie sowie Umwelt- oder Abluftwärme (Wärmepumpen) beheizt. Im ersten Quartal 2024 wurden nur 46.000 Wärmepumpen vornehmlich für Neubauten verkauft. Das ist gegenüber dem Vorjahresquartal ein Rückgang um 52 Prozent. 

Förderkonditionen

Wenn die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden sollen, muss sich also noch einiges bewegen. Hilfreich könnten da die neuen KfW-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen sein.

Nachdem die Förderung 2022 überraschend ausgesetzt wurde, gibt es seit Februar 2024 wieder ein neues KfW-Förderprogramm für private Eigentümer selbst genutzter Immobilien. Es wurde am 28. Mai 2024 auf private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie auf Wohnungseigentümergemeinschaften ausgeweitet. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten werden nun erstattet.

Die Grundförderung beträgt als Zuschuss 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Maximal kann der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für das jeweilige Gebäude berücksichtigt werden. Das sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohnung und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Zusätzlich sind folgende Förderkomponenten möglich:

  • Effizienzbonus von 5 Prozent für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Einkommensbonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt,
  • Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 Euro.

Darüber hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Sie über uns als Hausbank beantragen können.

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