Wohngebäudeversicherung

Schutz gegen Brand und andere Elementarschäden

iStock, Harbucks

Die jüngsten Sturmfluten und Waldbrände haben es wieder gezeigt. Wer nicht ausreichend seine Privat- und Gewerbeimmobilien gegen Elementarschäden versichert, kann seine finanzielle Existenz zerstören. Doch in Deutschland gibt es seit 1994 keine Pflicht mehr zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Nur 46 Prozent aller Immobilien sind freiwillig gegen Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmungen versichert. Eine Wiedereinführung einer Pflichtversicherung wird daher aktuell politisch diskutiert.

Ausreichender Versicherungsschutz

Unabhängig von Versicherungspflichten lohnt sich eine freiwillige Versicherung mit ausreichender Deckung. Denn die Risiken sind da. So kommt es nach Angaben des Feuerwehrverband Deutschland jährlich zu über 200.000 Bränden. 

  • Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Eine Gebäudeversicherung deckt generell nicht nur die Risiken von Bränden ab, sondern übernimmt auch Schäden, die durch Wasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche) können Sie separat versichern.
  • Achten Sie im Versicherungsvertrag darauf, dass Gebäude, Gebäudeteile, Gebäudezubehör, die Kosten für Aufräumarbeiten, die Beseitigung von Löschwasserschäden, Abrissarbeiten, die Grundstückssicherung, eine vorübergehende Unterbringung sowie Mietausfälle abgesichert sind. Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag am besten alle fünf Jahre neu taxieren.

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Damit Sie im Schadensfall die volle Leistung Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einige Pflichten erfüllen:

  • Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich, ggf. zunächst auch telefonisch.
  • Bei vermuteter Brandstiftung zeigen Sie den Schaden auch der Polizei an.
  • Sie haben gegenüber Ihrer Versicherung zur Aufklärung eine Auskunftspflicht.
  • Von Ihrer Versicherung angeforderte Belege müssen Sie vorlegen, wenn die Beschaffung zumutbar ist. 

Eigenen Sachverständigen einschalten

Hat Ihre Immobilie gebrannt oder einen Wasserschaden davongetragen, stellt sich immer die Frage nach derHöhe der Versicherungsleistung. Viele Versicherte wissen nicht, wie sich der Leistungsbeitrag ihrer Versicherung im Schadensfall bestimmt. Hinzu kommt, dass die Versicherungen in der Regel Sachverständige zur Schadensbegutachtung schickt, die regelmäßig und fast ausschließlich für Versicherer tätig werden. 

Da können Sie kaum erwarten, dass die Schadensregulierung in Ihrem Sinne und zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt. So sind in der Neuwertversicherung nicht nur die Kosten zu zahlen, die für den Aufbau eines identischen Gebäudes anfallen, sondern für ein Gebäude vergleichbarerer Art. Insbesondere wenn es sich um ältere Immobilien handelt, können z. B. außenliegenden Treppenhäusern bei dem Wiederaufbau neu erstellt werden, auch wenn die Größe des Objekts dabei bis zu 150 Prozent überschritten wird.

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