Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. Sie lag im Januar 2024 um 26,2 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Doch verglichen mit den Vor-Corona-Jahren besteht noch kein Grund zur Besorgnis. Es gibt noch keine Pleitewelle wie zu Zeiten der Finanzkrise 2008. Doch Vorsicht ist dennoch geboten. Was ist, wenn auch einer Ihrer Lieferanten zahlungsunfähig wird? Das kann gravierende Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Typische Warnsignale richtig deuten
Eine Krise kündigt sich an. Nur nicht mit einem Paukenschlag, sondern mit vielen kleinen Signalen, die vorab gesendet werden:
- wiederholte Lieferverzögerungen
- Qualitätsverluste oder Mengenreduzierungen
- Verlangen von Vorschusszahlungen
- Kürzung von Lieferantenkrediten
- Gerüchte in Wirtschaftskreisen, kritische Berichte in den Medien
Weitere Indizien können Personalwechsel auf der Führungsebene, Änderung der Hauptbankverbindung und/oder das Schließen von Filialen und Niederlassungen sein.
Lieferantenbewertung
Prävention beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Bewerten Sie Ihre Lieferanten und stellen Sie einen Maßnahmenplan auf. Vermeiden Sie starke Abhängigkeiten von wenigen Lieferanten.
- Extrem Wichtig (A): Ein Ausfall dieses Lieferanten wirkt sich direkt auf Ihre Prozesse und Lieferfähigkeit aus. Damit ist der Lieferant für Sie erfolgskritisch.
- Wichtig (B): Die gelieferten Waren oder Güter sind nicht besonders zeitkritisch und können auch bei einem anderen Lieferanten beschafft werden.
- Austauschbar (C): Die Waren und Güter, sowie die Lieferantenbeziehung an sich sind für den eigenen Unternehmenserfolg und Qualität der Produkte unwichtig. Ein Austausch ist jederzeit möglich.
A-Lieferanten sollten Sie einmal im Jahr persönlich besuchen. Lassen Sie sich alles zeigen. Wie ist der Zustand der Maschinen, wie gut sind die Abläufe organisiert, welche Innovationen werden entwickelt. Informieren Sie sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse. Ihre B und C Lieferanten können Sie weniger intensiv prüfen.
Handeln im Notfall
Bereits bei den ersten Warnsignalen ist es wichtig, die Bestände und Reichweiten zu kontrollieren. Deuten sich Zahlungsschwierigkeiten an, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Lieferanten, um alternative Zahlungsbedingungen abzustimmen. Wenn Sie z. B. Vorkasse vereinbaren, dann sollte ein Treuhandkonto eingerichtet werden. Bereits bestellte Ware sollte Zug um Zug bei der Lieferung bezahlt werden. Es dürfen keine Altforderungen verrechnet werden. Die Geschäfte sind sauber zu trennen.
Hat ein Lieferant einen Insolvenzantrag gestellt, müssen sofort die Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Bestehende Verträge können nicht gekündigt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Insolvenzverwalter und klärt die weitere Abwicklung. Oftmals ändert sich die Bankverbindung des Lieferanten. Zahlungen müssen auf das neue Konto überwiesen werden.
Risikomanagement
Um das eigene Risiko zu minieren, sollten Sie regelmäßig Wirtschaftsinformationen über Ihre Lieferanten einholen. Eine Quelle dafür sind Wirtschaftsauskünfte, die von Wirtschaftsauskunfteien veröffentlicht werden. Auch Ihr Controlling sollte so eingerichtet sein, dass Sie frühzeitig Bescheid wissen. Verträge sind rechtssicher zu gestalten.